Einsatz für kulturelle Vielfalt

Die Deutsche UNESCO-Kommission ist Deutschlands Mittlerorganisation für multilaterale Politik in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Ihre 114 Mitglieder spiegeln die gesamte Spannbreite der Institutionen und Verbände wider, die in Deutschland in den Arbeitsfeldern der UNESCO aktiv sind. 2015 besteht die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zehn Jahre. In ungewöhnlicher kurzer Zeit erarbeitet und ratifiziert, ist sie heute eine nicht mehr wegzudenkende Plattform für kulturelle Zusammenarbeit und Kulturpolitik. In Deutschland setzt sich die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt für eine aktive Nutzung dieses Instruments ein.

Im Gespräch mit der LAKS Hessen äußert sich Christine M. Merkel, die Leiterin des Fachbereichs Kultur, Memory of the World, über den Stand der Dinge und die Herausforderungen und Perspektiven der nächsten Jahre.

Frau Merkel, zum Einstieg: Was meinen Sie, wenn Sie von kultureller Vielfalt reden?

Kulturelle Vielfalt ist eine Tatsache, eine Zielvorstellung und eine Möglichkeit menschlichen Zusammenlebens im 21. Jahrhundert. Die kulturelle Vielfalt des Jahres 2050 oder 2070 können wir heute noch nicht kennen. Aber wir können uns entscheiden, diesen Weg einzuschlagen bzw. fortzusetzen. Dafür stellt die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sehr konkrete Wegweiser für die internationale Gemeinschaft auf, die in ihrer Gesamtheit wichtig sind.

Im Einzelnen sind das uneingeschränkte kulturelle Selbstbestimmung, Anerkennung der „Doppelnatur“ von Kulturgütern und -dienstleistungen, Recht auf Kulturpolitik, Einbindung der Zivil-gesellschaft, internationale Zusammenarbeit, Integration von Kultur in nachhaltige Entwicklung, Informationsaustausch sowie Gleichberechtigung zu anderen internationalen Abkommen. 

Seit zehn Jahren gibt es die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt, 2007 wurde die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ratifiziert, und 2012 hat Deutschland zusammen mit etwa 50 weiteren Staaten einen ersten Umsetzungsbericht vorgelegt. Also „alles in Butter“ mit der kulturellen Vielfalt in Deutschland?

Die Gesamtsituation des Erhalts und der Weiterentwicklung der Kulturlandschaft in Deutschland und weitgehend auch in (West-) Europa ist im Hinblick auf die Ziele und Anliegen der 2005er-UNESCO-Konvention nach Durchsicht der ersten inzwischen 65 Staatenberichte tatsächlich eher positiv zu bewerten. Dieses gilt auch für die zahlreichen Aktivitäten im Bereich des Kulturaustausches, der Koproduktionen und der sonstigen internationalen Zusammenarbeit. Das Prinzip der öffentlichen demokratischen Verantwortung für günstige Entwicklungsbedingungen kultureller Vielfalt sowie für Kulturaustausch und Kooperation ist bei uns breit verankert. Die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und die Vielfältigkeit der künstlerischen Ausdrucksmöglichkeiten sind in Deutschland nicht unmittelbar bedroht, auch wenn einzelne Kultureinrichtungen in ihrem Bestand gefährdet sind und einzelne künstlerische und kulturelle Ausdrucksformen gestärkt werden müssen.

Es geht aber sehr wohl darum, diesen produktiven Gesamtrahmen auch mittel- und langfristig zu erhalten. Dies ist vielerorts ganz klar eine Frage der Reaktion auf weitgehende demografische und gesellschaftliche Veränderungen sowie der finanziellen Ausstattung, die von den Trägern öffentlicher Kulturstrukturen (Bund, Länder, Kommunen) gesichert werden muss.

Im Mai fand in Mannheim zum zehnjährigen Bestehen der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt ein Rück- und Ausblick statt. Wie sieht ihre Bilanz der vergangenen zehn Jahre aus?

Im Oktober 2015 wird die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zehn Jahre verabschiedet sein. Anno 2004, bei der Gründung der Bundesweiten Koalition und mitten im heißen Verhandlungsprozess, hätte ich nie erwartet, so eine rasante internationale Vernetzung zu erleben.

Diese Magna Charta internationaler Kulturpolitik ist die einzige UNESCO-Konvention, die zeitgenössische Kunst- und Kulturproduktion und die damit verbundene internationale Zusammenarbeit ins Zentrum stellt. Es geht damit sowohl um lokale und regionale (Selbst-) Entwicklung und demokratische Selbstorganisation als auch um Korrekturen der Schlagseiten des Weltmarkts, vor allem für Musik, Buch, Film, bildende Kunst, grafische Dienste, IT, Games, Mode und andere Bereiche der Kunst- und Kreativwirtschaft. Koproduktion, Ko-Vertrieb, Wissenspartnerschaften sowie Vorzugsmaßnahmen und die Förderung von Mobilität sind wirksame Wege, um dies zu erreichen.

Die Bundesweite Koalition hat durch ihr Weißbuch 2009/2010 und durch den Aktionspunkteplan 2013–2016 viel internationale Resonanz gefunden und die Debatte entscheidend mit vorangebracht.

Was sind die Schwerpunkte für die kommenden Jahre?

Für die nächsten zehn Jahre gibt es folgende wichtige Schwerpunkte: Erstens: Internationale Zusammenarbeit und der strategische Beitrag von Kultur zu nachhaltiger Entwicklung. Zweitens: die Intensivierung der europäischen Debatte über die Rolle von Rundfunk und Medien für die Stärkung der Vielfalt. Drittens: Vorzugsbehandlungen für Künstler und Kulturschaffende aus Entwicklungsländern inklusive Fragen der Künstlermobilität. Viertens: Dass sich Kunst- und Kulturproduktion im Zeitalter der Digitalisierung grundlegend verändert hat, einschließlich der Vergütungs- und Urheberfragen, pfeifen inzwischen die Spatzen von den Dächern. Die Frage lautet: Vielfalt digital – aber wie? Und als letzter Punkt: freiwillige Beiträge der Bundesregierung zum Internationalen Fonds für kulturelle Vielfalt.

Kulturelle Vielfalt kann nur bedingt verordnet werden, es bedarf vielmehr einer breiten und ausdifferenzierten kulturellen Infrastruktur und vielfältiger kultursensibler Akteure und Einrichtungen. Welche Rolle spielen dabei soziokulturelle Zentren und Initiativen? Welche konkrete Aktivitäten wie zum Beispiel „creole – globale Musik aus Deutschland“?

Soziokulturelle Zentren und Initiativen sind wichtige Partner, weil sie auch jenseits der großen Städte dicht an vielfältigen Bevölkerungsgruppen dran sind. Sie sprechen breite Kreise jenseits des „Abiturpublikums“ an. Der bundesweite Musikwettbewerb „creole“ ist dafür ein gutes Beispiel. Er hat früh an vielen Orten den Resonanzraum geschaffen, welche Musikstile heute hier im Lande gepflegt und entwickelt werden, die aus den Quellen vieler unterschiedlicher Herkünfte schöpfen. Auch der Fonds Soziokultur ist ein sehr gutes Praxisbeispiel, das wir im Rahmen des Informationsaustausches immer wieder in anderen Ländern vorstellen, zuletzt z.B. in den arabischen Transformationsländern Tunesien, Marokko und Ägypten.

Wie Sie selbst sagen, geht es jedoch zugleich um die Vielfalt von Akteuren und eine ausdifferenzierte Infrastruktur. Neue Chancen auch international zu eröffnen, z.B. durch das jährliche Einladungsprogramm von Verlagen aus dem globalen Süden auf die Frankfurter Buchmesse, lässt sich nicht nur durch lokale Initiativen bewerkstelligen.

Max Fuchs spricht von einer „strukturellen Diskriminierung“, wenn die öffentliche Kulturförderung große Teile der Bevölkerung weitgehend oder teils komplett vernachlässigt. Teilt man diese These, stellt sich die Frage, ob die politisch Verantwortlichen auf Bundes-, Länder- oder kommunaler Ebene ihren Verpflichtungen angemessen nachkommen. Bezieht man kultur- und finanzpolitische Entwicklungen wie Schuldenbremsen, zunehmende Verteilungskämpfe oder Kürzungen bei den sogenannten freiwilligen Leistungen ein: Ist Pessimismus angebracht?

Streitbare Aufmerksamkeit ist angebracht, Pessimismus nicht. Die verschiedenen Kulturbarometer-Studien – allesamt von der öffentlichen Hand finanziert – zeigen, dass diese wichtige Demokratiefrage sehr ernst genommen wird. Neue Bürgerinitiativen wie die Kulturlogen tragen das ihre bei. Junge Künstler experimentieren mit neuen Formaten der kulturellen Aktivitäten im öffentlichen Raum. Einige der großen klassischen Kultureinrichtungen gehen neue Wege und werden beweglicher.

Die seit 2006 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verlangt in der Tat, dass Bund und Länder ihre Haushalte konsolidieren. Viele Kommunen stehen unter Haushaltssicherung. Somit werden alle Investitionen und Ausgaben der öffentlichen Hände dauernder Überprüfung unterzogen, darunter auch die Kulturausgaben. Die Liste der gefährdeten Kultureinrichtungen, die der Deutsche Kulturrat regelmäßig in der Zeitschrift politik und kultur veröffentlicht, ist dafür ein nützliches Instrument. Die Gesellschaft befindet sich insgesamt in einem Umbruchprozess, mehr Nutzen als viel Haben, Veränderung der Vorstellung von Wohlstand und Erfolg. Dies wird sich auch auf die öffentlichen Gemeingüter und das geistige Grundnahrungsmittel Kunst und Kultur auswirken.

Die freundliche Kulturfee gibt drei Wünsche frei. Welche sind das?

Die Freiheit künstlerischer Ausdrucksform ist ein Menschenrecht, für das sich langsam ein weltweites Aktiven-Netzwerk bildet. Wunsch eins: Ganz viele tatkräftige MitstreiterInnen aus Deutschland machen sich dafür stark! Wunsch zwei: Die Vielfalt der kulturellen Landschaft in Deutschland ist eine Wucht. Viele setzen sich dafür ein, streitbar, inspiriert und ansteckend. „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“ (Erich Kästner). Wunsch drei: Furchtlos weiter!

Gibt es noch etwas, das Sie an dieser Stelle loswerden möchten?

Bleiben Sie gemeinsam mit uns am Ball in diesen wichtigen Fragen! Marathon-Laufen ist eine schöne Sportart …

Frau Merkel, vielen Dank für das Gespräch.

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© LAKS Hessen e.V., 2014

Das Interview führte: Bernd Hesse © 2015 LAKS Hessen e.V, www.laks.de